1.1 | Die Geschäftstätigkeit der ampuls GmbH & Co. KG (nachfolgend Vermittler) ist darauf gerichtet Arbeitslose m/w/d und andere Arbeitssuchende m/w/d aller Berufe (nachfolgend Arbeitnehmer m/w/d) in Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, sowie die Arbeitnehmersuche im Auftrag von Arbeitgebern (nachfolgend Arbeitgeber). |
1.2 | Der Vermittler erfüllt die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen durch Vermittlung geeigneter Arbeitgeber. Der Vermittler übernimmt jedoch keine Gewährleistung / Garantie hinsichtlich der Vermittlung geeigneter Arbeitgeber, insbesondere auch nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Der Vermittler übernimmt keine Gewährleistung / Garantie für den Bestand des Arbeitsverhältnisses mit dem vermittelten Arbeitgeber. |
1.3 | Der Vermittler übernimmt keine Gewährleistung / Garantie im Hinblick auf fachliche und persönliche Eignung des vermittelten Arbeitnehmers m/w/d bzw. Arbeitgebers. |
1.4 | Der Vermittler prüft die Angaben des Arbeitnehmers m/w/d bzw. Arbeitgebers auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit. Der Vermittler übernimmt insoweit jedoch keine Gewährleistung / Garantie für die Richtigkeit der Angaben des Arbeitnehmers m/w/d bzw. Arbeitgebers. |
1.5 | Alle Vereinbarungen, gleichgültig, ob sie bei oder nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform. |
1.6 | Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine anders lautenden Regelungen getroffen worden sind, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag, die Arbeitsvermittlungsverordnung und die Vorschriften des Sozialgesetzbuches III über die Arbeitsförderung anzuwenden. |
1.7 | Die den Arbeitnehmern m/w/d bzw. Arbeitgebern im Rahmen der Vermittlung anfallenden Reisekosten werden vom Vermittler nicht übernommen und nicht erstattet. |
1.8 | Arbeitnehmer m/w/d bzw. Arbeitgeber verpflichten sich gegenüber dem Vermittler, diesem unaufgefordert und unverzüglich sämtliche Änderungen hinsichtlich der für die Vermittlung wesentlichen Daten mitzuteilen. |
1.9 | Der Vermittler haftet im Rahmen der Vermittlungstätigkeit gegenüber dem Arbeitnehmer m/w/d bzw. Arbeitgeber nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Ausgenommen hiervon ist eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder einer vorsätzlichen und fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruht. |
2.1 | Soweit der Vermittler dem Arbeitnehmer m/w/d bzw. Arbeitgeber zur Erfüllung der ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen die Daten geeigneter Arbeitnehmer m/w/d bzw. Arbeitgeber zur Verfügung stellt, ist der Arbeitnehmer m/w/d bzw. Arbeitgeber verpflichtet, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten und diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben. |
2.2 | Sofern der Arbeitnehmer m/w/d bzw. Arbeitgeber gegen die ihm gem. Ziffer 2.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegende Verpflichtung verstößt, verpflichtet sich der Arbeitnehmer m/w/d bzw. Arbeitgeber gegenüber dem Vermittler zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vermittlungsvergütung. |
2.3 | Der Arbeitnehmer m/w/d erteilt dem Vermittler mit Unterzeichnung der AGB´s zugleich die Zustimmung / Genehmigung zur Einholung der Auskünfte hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für die Entstehung und Fälligkeit der Vermittlungsprovision beim Arbeitgeber, an den der Arbeitnehmer vermittelt worden ist. |
3.1 | Wird ein Arbeitnehmer m/w/d an einen Arbeitgeber vermittelt, verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Vermittler zur Zahlung einer Vermittlungsvergütung in Höhe von 3 Monatsgehältern für jeden Bewerber m/w/d . Die Vermittlungsvergütung wird jeweils fällig am ersten Tag der Beschäftigung. Dem Arbeitnehmer m/w/d entstehen keine Kosten. |
3.2 | Arbeitnehmer m/w/d bzw. Arbeitgeber sind verpflichtet dem Vermittler eine Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrages zu übersenden und insbesondere die Dauer der Beschäftigung mitzuteilen, die Anzahl der vereinbarten wöchentlichen Arbeitsstunden sowie die vorgesehene Vergütung. Sofern nachträglich innerhalb der ersten 6 Monate Änderungen des Inhalts des Arbeitsvertrages erfolgen, sind sowohl Arbeitnehmer m/w/d als auch Arbeitgeber verpflichtet, den Vermittler hierüber unaufgefordert und unverzüglich schriftlich bzw. zumindest per E-Mail zu unterrichten. |
4.1 | Arbeitnehmer m/w/d bzw. Arbeitgeber stimmen mit einer elektronischen Speicherung der dem Vermittler zwecks Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung gestellten Daten und deren Weitergabe an geeignete Arbeitnehmer m/w/d bzw. Arbeitgeber zu. |
4.2 | Die dem Vermittler vom Arbeitnehmer m/w/d bzw. Arbeitgeber zum Zwecke der Vermittlung zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, mithin der Vermittlung an geeignete Arbeitnehmer m/w/d bzw. Arbeitgeber, verwendet und auf Antrag des Arbeitnehmers m/w/d bzw. Arbeitgebers wieder vollständig gelöscht. |
5.1 | Erfüllungsort für die dem Vermittler obliegenden Verpflichtungen ist der Geschäftssitz des Vermittlers. |
6.1 | Soweit der Vertragspartner des Vermittlers kein Verbraucher ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermittlers vereinbart. |